AGB´S / Verkaufs- und Lieferbedingungen

1.      Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen) in ihrer
        derzeitigen Fassung. Sondervereinbarungen bedürfen der Schriftform.

2.      Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt bis sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung, auch aus der
         vorherigen, bezahlt sind. Bei Weiterverkauf und Verarbeitung erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf die neue Sache. Auch in 
         Vermengung mit fremden Sachen erwerben wir Miteigentum gemäß § § 947, 948 BGB. Der Käufer tritt seine hierdurch entstandenen
         Forderungen und Rechte bis zur Höhe der noch offenstehenden Beträge an uns ab, ohne dass es einer ausdrücklichen und zusätzlichen 
         Abtretungsvereinbarung bedarf.

3.      Erfüllungsort für Leistungen und Zahlung ist Beelen. Gerichtsstand ist Warendorf.

4.      Die Zahlung soll, wenn nichts anderes vereinbart ist, innerhalb 30 Tagen netto Kasse erfolgen. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen
         in Höhe von 14 %, behalten uns aber vor, einen höheren Schaden geltend zu machen.

5.      Wir behalten uns vor, vom Auftraggeber eine Bankbürgschaft in Höhe der Auftragssumme zu verlangen. Die Kosten für die Bürgschaft werden
         von uns bis zu einer Höhe von 2 % per Anno auf Nachweis und Verlangen übernommen. Bei Erstgeschäften verlangen wir diese Bürgschaft in
         jedem Fall.